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Leistungsschutzrecht

Der Verlag J.H.W. Dietz zum Leistungsschutzrecht:

Der Gesetzgeber hat zum März 2013 das neue Leistungsschutzrecht verabschiedet und damit - vor allem unter Journalisten und Bloggern - für einige Unsicherheit gesorgt.

Nach dem neuen Gesetz dürfen Verleger nun die Verbreitung auch sehr kleiner Ausschnitte ihrer Texte, z.B. auch Textanrisse - sogenannte Snippets - verbieten.

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Wir werden das auch in Zukunft weder unterbinden noch Geld dafür verlangen.

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